Rechtsanwalt Kündigung

Rechtsanwalt Sascha Gramm
Rechtsanwalt Sascha Gramm

Leider kommt es sehr häufig vor, dass Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber gekündigt werden. Logischerweise führt das erst einmal zu einem riesen Schock. Es drohen Existenzängste und zahlreiche Fragen tauchen auf. Nachdem der erste Schock überwunden wurde, stellt sich die Frage, ob die Kündigung des tatsächlich gerechtfertigt ist oder ob man gegen die Kündigung vorgehen sollte.

Nicht alle Kündigungen sind identisch

Ob eine Kündigung wirksam oder unwirksam ist, hängt von vielen unterschiedlichen Faktoren ab. Zunächst ist im 1. Schritt eine Abgrenzung zwischen einer ordentlichen- (fristgerechten) und außerordentlichen Kündigung (fristlosen) Kündigung zu tätigen.

Abhängig davon welche Kündigungsart im Einzelfall vorliegt, entwickelt sich das weitere Vorgehen. Grundsätzlich lässt sich jedoch festhalten, dass bei einer außerordentlichen Kündigung überprüft werden muss, ob der genannte Beendigungsgrund ausreichend für eine einseitige Beendigung des Arbeitgebers ist.

Kündigung erhalten – was nun?

Sofern Sie eine Kündigung erhalten haben gilt es zunächst einmal Ruhe zu bewahren und sich richtig zu verhalten. Im Arbeitsrecht gibt es strenge Fristen, die anschließend zu beachten sind. Möchte der Empfänger sich gegen eine Kündigung wehren, dann hat er lediglich 3 Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage beim zutsändigen Arbeitsgericht einzureichen. Hierbei wird überprüft, ob die Beendigung des Arbeitsverhältnisses wirksam ist.

Muss der Arbeitgeber immer einen Kündigungsgrund angeben?

Ein Kündigungsgrund ist nicht bei jeder Kündigungsform notwendig. Genießt der Empfänger beispielshalber keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG), dann reicht es aus, wenn der Arbeitgeber den Mitarbeiter fristgerecht zum nächst möglichen Termin kündigt. Ist hingegen der Kündigungsschutz anwendbar, dann ist zwingend erforderlich, dass ein Kündigungsgrund angegeben wird.

Welche Kündigungsgründe gibt es eigentlich?

Sofern das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, gibt es insgesamt drei Kündigungsgründe, die als Grundlage für die Beendigung herangezogen werden können. Das sind die personenbedingt-, die betriebsbedingt- und die verhaltensbedingte Kündigung. Ob eine der Gründe bei Ihnen vorliegen, kann durch durch einen Rechtsanwalt überprüft werden, so dass anschließend darüber beraten werden kann, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist.

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Sascha Gramm,
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