Strafverteidiger Gramm, Ihr Rechtsanwalt Körperverletzung Hannover
In der Praxis vertritt Rechtsanwalt Gramm vor allem Person, denen eine Körperverletzung vorgeworfen wird. Die Körperverletzung ist eine Straftat, bei der eine Person eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Der deutsche Gesetzgeber hat als Rechtsfolge einer einfachen Körperverletzung eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe angedroht.
Neben einer einfachen Körperverletzung gibt es jedoch auch noch weitere Körperverletzungstatbestände, die Gegenstand einer Verteidigung werden können. Als Anwalt im Strafrecht für Körperverletzung berät und vertritt Sie Herr Gramm bei allen Arten von Körperverletzungsdelikten.
Rechtsanwalt Sascha Gramm ist Ihr Spezialist für Körperverletzung im Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht in Hannover und Umgebung.
Häufige Fragen zu Körperverletzung im Strafrecht (FAQs)
Wann ist Körperverletzung strafbar?
Was nur die Wenigsten wissen: Nicht nur die vollendete Körperverletzung ist strafbar, sondern bereits der Versuch!
Wie eine Körperverletzung geahndet wird, ist geregelt in § 223 StGB: „Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
Was zählt nicht als Körperverletzung?
Von einer Körperverletzung wird immer dann ausgegangen, bei einer versuchten oder erfolgten körperlichen Misshandlung oder Schädigung der Gesundheit. Der Straftatbestand Körperverletzung gilt nicht als erfüllt, bei blosser Androhung.
Gilt Spucken als Körperverletzung?
Das Anspucken einer Person gilt gemäß § 185 StGB als Beleidigung, kann unter bestimmten Umständen jedoch auch als versuchte bzw. vollendete Körperverletzung
gewertet werden, wie z.B. während Corona.
Körperverletzung unter Alkoholeinfluss
Wer eine Körperverletzung begeht unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluß kann nicht automatisch auf Straffreiheit aufgrund von Unzurechnungsfähigkeit rechnen. Auch eine Körperverletzung unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist ein Straftatbestand.
Gibt es einen Unterschied zwischen Körperverletzung und körperlicher Misshandlung?
Das Eine setzt das Andere voraus. Ohne körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung gibt es auch keine Körperverletzung. Eine Körperverletzung gilt immer dann als gegeben, wenn das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit in nicht unerheblichen Maße beeinträchtigt wird.
Haben Sie Fragen zu Körperverletzung oder zu anderen Themen des Strafrechts?
Als Rechtsanwalt für Strafrecht in Hannover können Sie mich jederzeit kostenlos erreichen unter der Rufnummer: 0511 450 196 60
Ist eine Strafverteidigung bei einer Körperverletzung sinnvoll?
Auch wenn es sich vermeidlich nur um eine einfache Körperverletzung handelt ist es ratsam einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Neben den strafrechtlichen Folgen, wie zum Beispiel einer Verurteilung, können auch zivilrechtliche Folgen drohen. In vielen Fällen kann das Opfer noch einen Schmerzensgeldanspruch geltend machen, der am besten mit Hilfe eines Rechtsanwaltes für Strafrecht abgewehrt werden sollte.
Ich freue mich auf Ihren Anruf!
Sascha Gramm Anwalt, Strafrecht in Hannover
Sie haben Fragen oder benötigen rechtlichen Rat?
Haben Sie noch weitere offene Fragen, benötigen einen rechtlichen Rat oder möchten sich von unserer Anwaltskanzlei vor Gericht vertreten lassen, dann kontaktieren Sie uns und profitieren von meiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt in Hannover. Senden Sie uns eine Nachricht per E-Mail oder rufen uns an!
Nachfolgend erklärt Ihnen Rechtsanwalt Gramm die einzelnen Körperverletzungsdelikte:
Was ist eine Körperverletzung nach § 223 StGB?
Als einfache Körperverletzung wird im Strafrecht gemeinhin der Grundtatbestand der Körperverletzung bezeichnet. Alle weiteren Arten der Körperverletzung bauen auf § 223 auf. Somit ist die einfache Körperverletzung die Grundvoraussetzung. Liegt § 223 StGB nicht vor, kann auch keine gefährliche, schwere und Körperverletzung mit Todesfolge vorliegen.
Eine e infache Körperverletzung setzt die Verletzung des Körpers einer anderen Person voraus, wobei es als körperliche Misshandlung oder Gesundheitsschädigung erfolgen kann.
Unter einer körperlichen Misshandlung versteht man eine üble, unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.
Unter einer Gesundheitsschädigung versteht man das Hervorrufen oder Steigern eines krankhaften Zustandes. Krankhaft ist der vom Normalzustand der körperlichen Funktionen des Opfers nachteilig abweichende Zustand. Dieser ist in aller Regel mit einem Heilungsprozess verbunden. Dies kann vor allem dann zutreffen, wenn nicht mehr nur mit der flachen Hand, sondern mit geschlossener Faust zugeschlagen wird. Platzwunden, Prellungen und andere Schädigungen begründen sodann die einfache Körperverletzung.
Psychische Beeinträchtigungen können nur dann als Körperverletzung verstanden werden, wenn diese sich unmittelbar auch auf das körperliche Befinden des Opfers niederschlagen – dieses etwa unter dauerhaften Angstzuständen und Schlaflosigkeit leidet.
Allerdings sind unerhebliche Bagatellfälle zu beachten. Darunter fallen bloße Hautrötungen, kleine Nadelstiche, Kratzer, leichtes Schnupfen, harmlose blaue Flecke. In subjektiver Sicht muss der Täter vorsätzlich gehandelt haben, mit Wissen und Wollen.
Die einfache Körperverletzung ist ein Antragsdelikt, § 230. Das bedeutet, dass eine strafrechtliche Verfolgung nur dann erfolgen kann, wenn das Opfer oder ein Vormund eine Anzeige erstattet.
Der Strafrahmen bewegt sich zwischen einer Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren.
Schmerzensgeld ist auch für eine leichte Körperverletzung anzusetzen. In einem Adhäsionsverfahren können sowohl strafrechtliche Ahndung als auch zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. Aber ein Zivilverfahren kann auch abgetrennt von dem Hauptverfahren erfolgen. Auch hier ist jedoch der Antrag des Opfers vonnöten.
Die Höhe der Schmerzensgeldsumme richtet sich in der Regel danach, was die leichte Körperverletzung an Folgen für das Opfer mit sich brachte. Gegebenenfalls können hier auch Arztkosten oder Ausfallkosten bei etwaiger Krankschreibung geltend gemacht werden. Feste Geldbeträge sind nicht gegeben, es richtet sich nach den Gegebenheiten eines individuellen Falles
Was ist eine gefährliche Körperverletzung?
Der Qualifikationsgrund der gefährlichen Körperverletzung besteht in der mit der Tatausführung verbundenen Gefahr erheblicher Verletzungen und der Verringerung der Chancen des Opfers, sich erfolgreich zu wehren. In § 224 Absatz 1 Nr. 1-5 StGB werden entsprechende Verletzungen des Opfers genannt, die dem Täter den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung einbringen.
Die Mindesthöhe einer Freiheitsstrafe liegt damit im Falle der gefährlichen Körperverletzung bei 6 Monaten und kann bis zu 10 Jahre reichen.
Gefährliche Körperverletzung bedarf keines Antrages.
Vielmehr ist jeder bekanntgewordene Fall durch die Staatsanwaltschaft automatisch zur Anzeige zu bringen – unabhängig davon, ob das Opfer selbst dies will oder lieber auf einen Strafantrag verzichten möchte. Eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung kann damit unabhängig vom Opfer erfolgen. Liegt die im Strafverfahren verhängte Freiheitsstrafe bei bis zu 2 Jahren, kann die Strafe für eine gefährliche Körperverletzung auch zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Verjährung einer Körperverletzung richtet sich nach § 78 Strafgesetzbuch. Diese liegt bei der gefährlichen Körperverletzung zwischen 5 – in minder schweren Fällen – und 10 Jahren.
Die Misshandlung von Schutzbefohlenen
Der § 255 StGB setzt eine Sonderbeziehung zwischen Täter und Opfer voraus. Tatopfer sind Personen unter achtzehn Jahren, wegen Gebrechlichkeit oder Krankheit wehrlose Personen.
Das Tatopfer untersteht der Fürsorge oder Obhut des Täters, gehört seinem Hausstand an, wurde von dem Fürsorgepflichtigen der Gewalt des Täters überlassen, ist dem Täter im Rahmen eines Dienst- oder Arbeitsverhältnisses untergeordnet.
Als Misshandlung ist im deutschen Strafrecht jedwede Handlung anzusehen, durch die der Täter das körperliche Wohlbefinden oder die Unversehrtheit einer Person in nicht unerheblichem Maße beeinträchtigt. Generell können hierunter auch psychische Misshandlungen fallen, die nicht nur auf die Psyche eines Schutzbefohlenen, sondern auch auf dessen Physis einen erheblichen Einfluss haben – zum Beispiel bei Einnässen oder Schlaflosigkeit aufgrund von erzeugten Angststörungen.
Über diesen hinausgehend bestimmt Absatz 1, dass ebenso das Quälen eines Schutzbefohlenen oder dessen „böswillige Vernachlässigung“ den beschriebenen Tatbestand erfüllen und so die Tat einer entsprechenden Ahndung zuführen können.
Das Strafmaß richtet sich nach den Strafen für die gefährliche Körperverletzung. Für die Misshandlung von Schutzbefohlenen drohen damit Freiheitsstrafen zwischen 6 Monaten und 10 Jahren. Eine Geldstrafe ist nicht vorgesehen.
In einem besonders schweren Fall, bei dem das Opfer in Todesgefahr schwebte, erhebliche Gesundheitsschäden davontrug oder aber in einem nicht unerheblichen Maße in seiner körperlichen oder seelischen Entwicklung gestört wurde, liegt die Mindestfreiheitsstrafe für den Täter bei 1 Jahr. In einem minder schweren Fall der Misshandlung von Kindern oder anderen Schutzbefohlenen kann der Strafrahmen auf 3 Monate bis 5 Jahre Freiheitstrafe herabgesenkt werden.
Was droht mir bei einer schwerern Körperverletzung?
Die schwere Körperverletzung liegt vor, wenn beim Opfer, durch die einfache Körperverletzung § 223, eine entsprechende Folge eingetreten ist.
In § 226 Absatz 1 Nr. 1-3 StGB werden entsprechende Verletzungen und Spätfolgen des Opfers genannt, die dem Täter den Vorwurf der schweren KV einbringen:
Genannt sind damit vor allem Gesundheitsschädigungen, die dauerhaft sind. Sie müssen allerdings nicht zwingend irreversibel sein, um den Grad der Schwere zu begründen. Heilungsprozesse und Rehabilitation sind in jedem Falle mit großem Aufwand und langwierigen Behandlungsmaßnahmen verbunden – die Verletzungen heilen in aller Regel also nicht ohne intensive medizinische Betreuung ab. Eine schwere Verletzung als Erfolg einer Körperverletzung ist mit einem längeren Regenerationsprozess oder Irreversibilität verbunden. Im Übrigen können auch der Verlust innerer Organe oder starke Schädigungen dieser als schwere Körperverletzung gelten. Die Reversibilität kann sich jedoch gegebenenfalls strafmildernd auswirken.
Die Freiheitsstrafe liegt zwischen 1 Jahr und 10 Jahren.
Sind mildernde Umstände gegeben, kann auch eine Verurteilung in einem minder schweren Fall möglich. Das Strafmaß lieg zwischen 6 Monaten bis zu 5 Jahren. Strafmildernd kann etwa gelten, wenn die Schäden des Opfers reversibel sind und nach Einschätzung der Ärzte vollständig abheilen werden.
§ 226a StGB Verstümmelung weiblicher Genitalien
Als besondere Form der schweren Körperverletzung wurde im Strafrecht im Juli 2013 ein weiterer Tatbestand explizit unter Strafe gestellt: die Verstümmelung weiblicher Genitalien (§ 226a StGB).
Nach § 226a Abs. 1 droht einem Täter, der sich der Beschneidung bei Mädchen und Frauen schuldig machte, mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe. Während bei der schweren Körperverletzung der Strafrahmen auf bis zu 10 Jahre Freiheitsstrafe beschränkt ist, findet sich eine solche Obergrenze im Paragraphen zur Genitalverstümmelung hingegen nicht.
Damit können im Höchstmaß bei einem Schuldspruch auf Grundlage von § 226a sogar bis zu 15 Jahre Haft drohen. Hierbei wird dem lebenslangen Leiden Rechnung getragen, dem sich betroffene Frauen und Mädchen ausgesetzt sehen.
Körperverletzung mit Todesfolge – was ist das?
Die Körperverletzung mit Todesfolge zieht eine Strafe von mindestens 3 Jahren Freiheitsstrafe nach sich. Eine Höchststrafe ist im Gesetzestext nicht verankert. Allerdings ist der eindeutige Bezug zu den Formen der vorsätzlichen Körperverletzungen getroffen, die in den Paragraphen 223 bis 226a StGB geschildert werden. Es ist damit unerheblich, welche der vorsätzlichen Formen verwirklicht wurde. Ob schwere, gefährliche oder einfache Körperverletzung: Im Bezug auf die Körperverletzung mit Todesfolge ist vor allem das Resultat der Straftat von Bedeutung. Ausreichend ist, dass der Täter die Folge fahrlässig herbeigeführt hat, er muss folglich die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen haben.
In einem minder schweren Fall kann das Strafmaß für die Körperverletzung mit Todesfolge auf eine Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren herabgesetzt werden.
Was ist eine fahrlässige Körperverletzung?
Bei vorliegender Fahrlässigkeit ist also davon auszugehen, dass der Beschuldigte nicht wusste, dass seine Handlung einen anderen Menschen verletzen könnte und dies auch nicht wollte – er handelte also unwissentlich und unwillentlich. Per gesetzlicher Definition lässt der Handelnde dabei die notwendige Sorgfaltspflicht außer Acht.
Nach § 230 StGB handelt es sich bei der fahrlässigen Körperverletzung um ein Antragsdelikt.
§ 231 StGB Beteiligung an einer Schlägerei
Unter einer Schlägerei ist eine körperliche Auseinandersetzung mit gegenseitigen Körperverletzungshandlungen zu verstehen, in die mindestens drei oder mehr Akteure involviert sind. Die Einteilung in Täter- und Opferseite im Rahmen der Schlägerei eher schwer zu gestalten. Im Grunde sind alle Beteiligten an der Schlägerei sowohl Opfer als auch Täter, sofern sie selbst von Hieben getroffen werden, da eine wechselseitige Körperverletzung vorliegt. Nicht nur diejenigen, die aktiv zuschlagen, machen sich der Beteiligung per Definition schuldig, sondern auch all jene, die die Situation zum Beispiel zusätzlich anheizen, indem sie einzelne Schläger anfeuern oder die Handlung offen verbal unterstützen.
Strafmaß kann von einer Geldstrafe bis hin zu einer dreijährigen Haftstrafe festgesetzt werden. Allerdings gibt es hierbei eine wichtige Einschränkung: Ein Beteiligter kann nur dann einer Bestrafung zugeführt werden, wenn die Schlägerei entweder den Tod eines Menschen zur Folge hatte oder aber in einer schweren Körperverletzung resultierte.
§ 340 Körperverletzung im Amt
Zugrunde liegen muss im Falle einer Körperverletzung nach § 340 StGB dabei, dass die physische Gewaltausübung während der beruflichen oder amtlichen Beschäftigungszeit erfolgte. Ein Polizist, der außerhalb seiner Dienstzeit eine Körperverletzung beginge, könnte damit nicht ohne Weiteres auf Grundlage des Paragraphen zusätzlich belangt werden. Während der Dienstausübung hingegen kann eine Anzeige wegen Körperverletzung gegen die Polizei erfolgen. Dabei handelt es sich bei einer KV im Amt um ein Offizialdelikt. Das bedeutet, die Anzeige erfolgt automatisch durch die Staatsanwaltschaft und muss nicht durch das Opfer selbst erfolgen. Besonders wichtig erscheint in diesem Zusammenhang, dass nicht nur der tatsächlich Handelnde mit einer Strafe zu rechnen hat: Auch die Person, die etwa eine Dienstanweisung gibt, die in eine Körperverletzung im Amt mündet, kann strafrechtlich belangt werden.
Die zugrundeliegenden Straftatbestände sind als zusätzlich zu ahnden, sodass es sich bei der Ahndung einer Körperverletzung im Amt gewissermaßen um eine strafverschärfende Maßnahme handelt.
Ein Amtsträger, der während seines Dienstes also eine schwere Körperverletzung begeht, wird nicht nur für die Körperverletzung nach § 226, sondern ergänzend auch für die Körperverletzung im Amt zur Rechenschaft gezogen. Aus diesen beiden Tatvorwürfen wird eine Gesamtstrafe gebildet.
Sie haben Fragen oder benötigen rechtlichen Rat?
Haben Sie noch weitere offene Fragen, benötigen einen rechtlichen Rat oder möchten sich von unserer Anwaltskanzlei vor Gericht vertreten lassen, dann kontaktieren Sie uns und profitieren von meiner langjährigen Erfahrung als Rechtsanwalt in Hannover. Senden Sie uns hier eine Nachricht per E-Mail oder rufen uns an!