Ab wann gilt man als vorbestraft?
Als Strafverteidiger stellen meine Mandanten mir oftmals die Frage, ab wann sie in Deutschland eigentlich als vorbestraft gelten. Diese Frage lässt sich schnell und einfach beantworten. Als vorbestraft gilt eine Person in Deutschland erst dann, wenn diese zu einer Geldstrafe von über 90 Tagessätzen oder aber zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten verurteilt wurde.
Wo werden die Vorstrafen eingetragen?
Alle Vorstrafen werden im sogenannten Bundeszentralregister eingetragen. Das bedeutet auch Strafen, die kleines als 90 Tagessätze erreichen sind Gegenstand des Registers.
Ist eine Löschung möglich?
Sofern es zu einer Eintragung gekommen ist, fragen sich viele, ob ein Eintrag auch wieder gelöscht werden kann. Im Strafrecht fällt diese Thematik unter dem Begriff Tilgungsreife. Wie lange eine Eintragung Bestand hat, hängt in erster Linie von der Höhe der Verurteilung ab. Dabei lässt sich festhalten, je länger die Strafe andauerte desto länger dauert auch die Tilgung der eingetragenen Vorstrafen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Führungszeugnis und einem Bundeszentralregisterauszug?
Der wesentliche Unterschied liegt darin, dass im Führungszeugnis lediglich Vorstrafen eingetragen werden, die insgesamt mehr als 90 Tagessätze oder eine Freiheitsstrafe von über drei Monaten besitzen. „Kleinere“ Straftaten tauchen hingegen nicht im Führungszeugnis aus.
Bei Fragen im Strafrecht kontaktieren Sie bitte Rechtsanwalt Gramm aus Hannover.