Rechtsanwalt Umgangsrecht Hannover

Rechte und Pflichten nach Trennung oder Scheidung?

Rechtsanwalt Gramm - Hannover
Familienrecht Rechtsanwalt Sascha Gramm

Das Umgangsrecht ist ein zentraler Bestandteil des Familienrechts und spielt insbesondere nach einer Trennung oder Scheidung eine entscheidende Rolle. Es regelt den Kontakt des Kindes zu beiden Elternteilen und dient dazu, eine stabile und verlässliche Beziehung aufrechtzuerhalten. Dabei steht stets das Kindeswohl im Fokus. Nach § 1684 BGB hat das Kind ein Recht zum Umgang mit beiden Elternteilen.  Für die Eltern gestaltet sich diese Vorschrift gleichzeitig als Recht und als Pflicht, welche gegenüber dem Kind zu erfüllen ist.  Zweck dieser gesetzlichen Umgangsregelung ist, dass das Kind auch zu dem Elternteil eine Beziehung aufbauen kann, welchen es nicht mehr täglich sieht. Besonders nach einer Trennung der Eltern hilft dieses Recht einer Entfremdung des Kindes von einem Elternteil vorzubeugen. Außerdem erhält es so das Gefühl, dass es nicht von einer Bezugsperson im Stich gelassen wird.

In meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt für Familienrecht in Hannover berate und vertrete ich Mandanten umfassend bei der Durchsetzung des Umgangsrechts – sei es außergerichtlich oder vor Gericht. Mein Ziel ist es, eine für alle Seiten tragfähige und rechtssichere Lösung zu finden.

Häufig gestellten Fragen zum Umgangsrecht:

  • Umgangsrecht Großeltern – welche Rechte haben sie
  • Welche Auswirkung hat eine Scheidung auf den Umgang?
  • Kann ich verlangen, dass mein Kind zum Umgang auch bei mir übernachten darf?
  • Was beinhaltet das Umgangsrecht?
  • Umgangsrecht trotz alleinigem Sorgerecht?
  • Kann das Umgangsrecht verweigert werden?
  • Wie kann ich mein Umgangsrecht durchsetzen?
  • Begleiteter Umgang beantragen – so geht’s
  • Was tun, wenn der andere Elternteil das Umgangsrecht verweigert?“

Was bedeutet Umgangsrecht?

Das Umgangsrecht stellt sicher, dass Kinder nach der Trennung ihrer Eltern weiterhin regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen haben. Es handelt sich um ein gesetzlich verbrieftes Recht des Kindes – nicht nur der Eltern. Gleichzeitig ergibt sich daraus für beide Elternteile eine Pflicht, den Umgang zu ermöglichen und zu fördern.

Neben den Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen auch Großeltern, Geschwister oder andere enge Bezugspersonen ein Umgangsrecht geltend machen, sofern dies dem Kindeswohl dient. Haben SIe dazu Fragen kontaktieren Sie mich als Anwalt für Umgangsrecht in Hannover

Wer hat ein Umgangsrecht?

Grundsätzlich haben beide Elternteile ein Umgangsrecht mit ihrem Kind – unabhängig davon, ob sie das Sorgerecht innehaben. Auch wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat, bleibt das Umgangsrecht des anderen bestehen, es sei denn, das Gericht trifft eine anderslautende Entscheidung.

Neben den Eltern können auch andere enge Bezugspersonen, wie etwa Großeltern, Geschwister oder frühere Lebenspartner eines Elternteils, ein Umgangsrecht beantragen. Voraussetzung ist, dass eine enge Bindung zum Kind besteht und der Umgang im Interesse des Kindes liegt.

Anwalt für Umgangsrecht: wie wird das Umgangsrecht geregelt?

Eine Durchsetzung des Umgangsrechts muss nicht zwingend über das Familiengericht erfolgen. Die Eltern können auch eine Vereinbarung des Umgangsrechts treffen, welche die Zeiten und sonstige Modalitäten zum Umgang mit dem gemeinsamen Kind festlegt. Hierbei kann ein Rechtsanwalt für Familienrecht beratend unterstützen, um eine rechtssichere und praktikable Lösung zu erarbeiten.

Kommt keine Einigung zustande, entscheidet das Familiengericht über den Umgang. Das Gericht berücksichtigt dabei verschiedene Faktoren wie das Alter des Kindes, die Bindung zu den Elternteilen und eventuelle Risiken für das Kindeswohl.

Was sind die gängige Umgangsmodelle?

Das Residenzmodell:

Bei diesem Modell muss im Rahmen von Dauer und Zeitpunkt des Umgangs einiges beachtet werden.

Grundsätzlich sollen Zeitpunkt und Dauer des Umgangs Unternehmungen mit dem umgangsberechtigen Elternteil ermöglichen, allerdings muss, je nach Alter des Kindes, auch auf seine Interessen und das persönliche zeitliche Empfinden eingegangen werden.

Handelt es sich bei dem Kind um ein Baby bzw. Kleinstkind, so erstreckt sich die Umgangsdauer auf einmal pro Woche für wenige Stunden vor oder nach dem Mittagsschlaf des Kindes. Bei einem Kleinkind erweitert sich die Dauer auf bis zu vier Stunden pro Woche. Bei Kleinkindern zwischen zwei und drei Jahren verlängert sich die Dauer dann auf fast zwei Tage, also beispielsweise am Wochenende von Samstagvormittags bis sonntagabends, in einem vierzehn Tage Rhythmus. Bei Schulkindern bleibt der Rhythmus gleich, allerdings erstreckt sich die Dauer am Wochenende auf Freitagnachmittag bis entweder Sonntagabend oder sogar Montagmorgen.  Diese Regelungen sind aber nur anwendbar, wenn keine zu großen Entfernungen zwischen den beiden Elternhäusern liegen.

Bei mehr Kilometern zwischen den Eltern beschränkt sich das Umgangsrecht auf einen Aufenthalt in den Schulferien.

Das Wechselmodell:

Beim Wechselmodell verbringt das Kind annähernd gleich viel Zeit mit beiden Elternteilen. Dieses Modell setzt eine hohe Kooperationsfähigkeit der Eltern voraus. In der Realität wird dieses Modell zurzeit noch in geringerem Maße praktiziert als das Residenzmodell. Auch müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, damit diese Form der Umgangsausübung überhaupt funktioniert. So muss eine Bereitschaft der Eltern zur Kommunikation und Kooperation bestehen und der permanente Ortswechsel darf keine zu große Belastung für das Kind darstellen.

Sind die Eltern zu keinerlei Zusammenarbeit bereit scheidet eine solche Umgangsregelung von vornherein aus.

Neben dem echten Wechselmodell existiert auch das unechte Wechselmodell, bei welchem es sich um eine ausgedehnte Form des Umgangsrechts handelt.  Bei unechten Wechselmodell bleibt es dabei, wie beim Residenzmodell, dass der Umgangsberechtigte die Kosten des Umgangs zu tragen hat. Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Hannover helfe ich Ihnen gerne beim Thema Umgangsrecht durchsetzen. Auch kann mit meiner Hilfe eine Umgangsvereinbarung erreicht werden.

Das Nestmodell

Beim Nestmodell bleibt das Kind in der gewohnten Umgebung, während die Eltern sich mit der Betreuung abwechseln. Dies setzt eine hohe Kooperationsbereitschaft voraus.

Umgangsrecht in den Ferien

Im Rahmen der Ferien kann der Umgangsberechtigte zwar verlangen, dass das Kind die Hälfte der Ferien mit ihm verbringt, dieses wird aber regelmäßig auf Grund der Erwerbstätigkeit nicht realisierbar sein. Außerdem soll Kindern bis zum zwölften Lebensjahr nicht zugemutet werden länger als 14 Tage von ihrem Lebensmittelpunkt getrennt zu werden. In diesem Zeitraum kann der Umgangsberechtige mit dem Kind auch in den Urlaub fahren. In diesem Fall muss aber beachtet werden, welche Einschränkungen aufgrund eines fehlenden Sorgerechts oder fehlenden Aufenthaltsbestimmungsrechts bestehen.

Umgangsrecht an den Feiertagen

Für das Umgangsrecht an Feiertagen gilt, dass hier Regelungen getroffen werden sollten, bei denen sich die Eltern abwechseln. So verbringt das Kind Heiligabend zum Beispiel im einen Jahr beim Vater und im nächsten Jahr bei der Mutter. Das gleiche gilt für den Geburtstag des Kindes.

An den Geburtstagen der Eltern sollte sich das Kind dann jeweils bei dem Elternteil aufhalten können, welcher Geburtstag feiert.

Neben den oben genannten Punkten, sollte eine Vereinbarung über den Umgang auch eine Regelung für den Fall enthalten, dass der vorgesehene Umgang mit dem Kind ausfällt. Dadurch kann weiterer Streit zwischen den Eltern vermieden werden, was auch für das Kind besser ist.

Ort des Umgangs ist in den meisten Fällen die Wohnung des umgangsberechtigten Elternteils. Eine Ausnahme kann hier aber gelten, wenn das Kind aufgrund einer Erkrankung nicht in der Lage ist das Haus des anderen Elternteils zu verlassen.

Eine weitere Ausnahme kann auch für Kleinkinder gemacht werden, um Ängste vor der Wohnung des Umgangsberechtigten zu verringern. Findet der Umgang in der Wohnung statt, in welcher das Kind seinen ständigen Aufenthalt hat, so bietet es sich an, dass der Umgang ohne Anwesenheit des anderen Elternteils stattfindet.

Hat der Umgangsberechtigte schon einen neuen Partner, so sollte dieser erst langsame am Umgang beteiligt werden. Eine zu hohe Präsenz des neuen Partners kann bei dem Kind zu Loyalitätskonflikten führen.

Einschränkungen des Umgangsrechts: Wann ist die möglich?

Das Familiengericht kann das Umgangsrecht einschränken oder sogar ausschließen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Mögliche Gründe hierfür sind:

  • Gewalt oder Missbrauch
  • Vernachlässigung
  • Suchterkrankungen
  • hochkonflikthafte Elternbeziehungen

Als Rechtsanwalt in Hannover stehe ich Ihnen bei dem Thema Umgangsausschluss selbstverständlich zur Verfügung.

In schwierigen Fällen kann auch ein begleiteter Umgang angeordnet werden, bei dem eine neutrale Person (z. B. ein Mitarbeiter des Jugendamts) anwesend ist.

Durchsetzung des Umgangsrechts: Ist eine Umgangsklage notwendig?

Wenn ein Elternteil das Umgangsrecht verweigert, kann das Familiengericht Maßnahmen zur Durchsetzung ergreifen, darunter:

  • Ordnungsgelder
  • Ordnungshaft
  • Änderung der Sorgerechtsregelung

Als Rechtsanwalt für Familienrecht in Hannover setze ich mich dafür ein, dass Ihr Umgangsrecht respektiert und durchgesetzt wird. Das Jugendamt kann als Vermittler fungieren, um eine außergerichtliche Lösung zu finden. Das Jugendamt Hannover beispielsweise bietet Beratungen für Eltern an, um Umgangskonflikte zu lösen. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte gegenüber dem Jugendamt durchzusetzen.“

Eine Mediation kann helfen, außergerichtlich eine tragfähige Umgangsregelung zu finden und langfristige Konflikte zu vermeiden. Insbesondere, wenn eine Umgangsrecht verweigert wird, oder eine Anpassung des Umgangsrechts notwendig ist lassen Sie sich von einem erfahrenen Anwalt beraten. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf-

Sie haben Fragen zum Umgangsrecht/ Besuchsrecht/ Kontaktrecht?

Haben Sie Fragen zum Umgangsrecht oder möchten Sie Ihr Umgangsrecht durchsetzen? Lassen Sie sich professionell beraten! Kontaktieren Sie mich telefonisch oder vereinbaren Sie direkt einen Termin in meiner Kanzlei in Hannover. Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihre individuelle Situation.

Internationale Aspekte des Umgangsrechts

Leben Eltern in verschiedenen Ländern, greifen internationale Regelungen wie das Haager Kinderschutzübereinkommen. Wird ein Kind ohne Zustimmung ins Ausland verbracht, kann das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung eine Rückführung ermöglichen.

Kindeswille beim Umgangsrecht

Der Kindeswille wird im Umgangsrecht besonders berücksichtigt, sofern das Kind eine gewisse Reife erreicht hat. Dennoch ist entscheidend, ob dieser Wille auch tatsächlich dem Kindeswohl entspricht.

Gesetzliche Wohlverhaltenspflicht

Wichtig ist, dass für beide Elternteile gesetzlich eine Wohlverhaltenspflicht besteht. Dies bedeutet, dass die Eltern die Beziehung des Kindes zum jeweils anderen nicht boykottieren dürfen und das Kind womöglich von sich aus weniger Umgang mit einem Elternteil haben möchte.

Das echte Wechselmodell:

In der Realität wird dieses Modell zurzeit noch in geringerem Maße praktiziert als das Residenzmodell. Auch müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, damit diese Form der Umgangsausübung überhaupt funktioniert. So muss eine Bereitschaft der Eltern zur Kommunikation und Kooperation bestehen und der permanente Ortswechsel darf keine zu große Belastung für das Kind darstellen.

Sind die Eltern zu keinerlei Zusammenarbeit bereit scheidet eine solche Umgangsregelung von vornherein aus.

Neben dem echten Wechselmodell existiert auch das unechte Wechselmodell, bei welchem es sich um eine ausgedehnte Form des Umgangsrechts handelt.  Bei unechten Wechselmodell bleibt es dabei, wie beim Residenzmodell, dass der Umgangsberechtigte die Kosten des Umgangs zu tragen hat.

Als erfahrener Rechtsanwalt für Familienrecht in Hannover stehe ich Ihnen zur Seite, um Ihre Rechte durchzusetzen und eine optimale Lösung für Sie und Ihr Kind zu finden. Kontaktieren Sie mich für eine individuelle Beratung.


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Sascha Gramm
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