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Strafbefehl – Das sollten Sie wissen

Welche Folgen kann ein Strafbefehl haben? Strafbefehl – Geldstrafe?

Ein Strafbefehlsverfahren darf nicht alle Straftaten aburteilen. Lediglich Vergehen dürfen geahndet werden. Dementsprechend werden lediglich kleine Verstöße bestraft, die eine geringe Straferwartung haben. Die typische Strafe im Strafbefehl ist die Geldstrafe, aber auch ein Fahrverbot/ Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine Verwarnung mit Strafvorbehalt kommen oftmals in Betracht. Sofern es zu einer Geldstrafe gekommen ist und der Betroffene die Verurteilung akzeptiert, dann hat er unter Umständen die Möglichkeit eine Ratenzahlung mit der Staatsanwaltschaft zu vereinbaren. Wie hoch die Geldstrafe im Zweifel ist, richtet sich neben der Tat auch nach Ihrem Einkommen. So wird aufgrund Ihres Einkommens ein Tagessatz gebildet, der maßgeblich für die Summe der Geldstrafe ist.

Bei Fragen dazu, sprechen Sie Strafverteidiger Gramm bitte an:

0511 450 196 60

Strafbefehl erhalten – Was kann der Angeklagte tun?

Nach Erhalt des Strafbefehls hat der Betroffene nach der StPO die Möglichkeit Einspruch einzulegen. Dabei gilt es jedoch eine Frist einzuhalten. Der Einspruch muss zwei Wochen nach Zustellung eingelegt werden.

Ist der Strafbefehl-Einspruch erfolgt, dann eröffnet das Gericht automatisch eine Hauptverhandlung. Sofern der Einspruch eine Begründung erhält, kann es zudem vorkommen, dass das Gericht oder die Staatsanwaltschaft das Verfahren noch vor der Eröffnung der Hauptverhandlung einstellt. Daher ist es ratsam bei dem Erhalt des Strafbefehls einen Rechtsanwalt Strafrecht zu kontaktieren.

Der Einspruch kann zudem auf eine Rechtsfolge beschränkt werden. Der Strafbefehl enthält eine Geldstrafe, die sich aus 30 Tagessätzen á 50 € zusammensetzt. Da der Angeklagte allerdings nur sehr wenig verdient, sollte der Einspruch auf die Tagessatzhöhe beschränkt werden.

Strafbefehl Führungszeugnis? Wird es zwingend eingetragen?

Ein Strafbefehl steht einem rechtswirksamen Urteil gleich, so dass es auch im Führungszeugnis eingetragen wird. Wichtig dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass lediglich Verurteilungen über 90 Tagessätze in das Führungszeugnis eingetragen werden.

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