Umgangsrecht – Wie oft darf ich mein Kind besuchen?
Kommt es zwischen den Eltern zu einer Trennung, dann hat dies leider häufig auch Auswirkungen auf die gemeinsamen Kinder. Nicht selten kommt es dabei zu Probleme, die das Umgangsrecht betreffen. So kommt es vor, dass der eine Partner den Umgang mit dem Kind einschränkt oder gar verbietet.
Wie oft darf ich mein Kind daher sehen?
Maßgeblich ist grundsätzlich dabei die Umgangsregelung der Eltern. Im Ideafall kommt es zu keiner Streitigkeit, so dass die Eltern eigenständig bestimmen können wie häufig ein Elternteil das gemeinsame Kind sehen darf. Wichtig ist, dass die getroffene Regelung ausschließlich das Interesse des Kindes berücksichtigen soll. Es ist zu beachten, dass die Kinder für ihre Entwicklung einen regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen benötigen.
Was ist wenn es keine eigenständige Umgangsregelung gibt?
Leider kommt es auch oft vor, dass eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist. In diesen Fällen muss sowohl das Jugendamt als auch das Familiengericht involviert werden. Es ist daher zwingend ein Antrag beim Gericht erforderlich, der den Umgang bezüglich der gemeinsamen Kinder regeln soll. Das Gericht beachtet bei der Entscheidung dabei immer das Kindeswohl. Die Interessen der Eltern sind daher nebensächlich. Aufgrund der Komplexität im Familienrecht sollte daher immer ein Familienanwalt um Rat gefragt werden. Vor allem dann wenn ein Elternteil das Umgangsrecht insgesamt verweigert.
Bei Fragen wenden Sie sich daher bitte an Rechtsanwalt Familienrecht Gramm unter:
0511 450 196 60