Coronaimpfung: Wer entscheidet über die Covid-Impfung des Kindes

In der Praxis taucht aktuell immer mehr die Frage auf, welcher Elternteil für die Covid-Impfung zustimmen muss, wenn Elternteile getrennt leben und das gemeinsame Kind den gewöhnlichen Aufenthalt im Haushalt eines Elternteils einnimmt.

Dabei ist rechtlich grundsätzlich heranzuführen, dass die Frage der Impfung nicht ausschließlich von einem Elternteil getroffen werden kann. Es handelt sich bei der Antwort dieser Frage um eine sorgerechtliche Angelegenheit.

Ist die Zustimmung zur Impfung erforderlich?

Das bedeutet grundsätzlich, dass für den Fall, dass sich Eltern nicht darüber einig sind, ob ein Kind geimpft oder nicht geimpft werden soll, man sich als Elternteil nicht über die Meinung des anderen Elternteils hinwegsetzen kann. Wie bei grundsätzlich allen sorgerechtlichen Entscheidungen ist es erforderlich, dass beide Elternteile einer Impfung gegen das Coronavirus zustimmen.

Kann eine notwendige Zustimmung erzwungen werden?

Fraglich ist jedoch, wenn ein Elternteil ausdrücklich eine Impfung wünscht, der andere Elternteil diese Zustimmung jedoch nicht erteilt. In diesem Zusammenhang ist es häufig zwingend erforderlich, dass das Familiengericht durch einen Rechtsanwalt angerufen wird, um eine gerichtliche Entscheidung herbeizuführen. Es wird daher vor dem Familiengericht beantragt werden müssen, die Zustimmung zur Impfung des Elternteils zu ersetzen, welche die Zustimmung nicht erteilt.

Wann wird das Familiengericht die Entscheidung ersetzen?

Fraglich in diesem Zusammenhang ist natürlich, unter welchen Voraussetzungen das Gericht die Zustimmung des Elternteils ersetzen wird. Dabei gibt es gegenwärtig noch keine bundesweite einheitliche Rechtsprechung.

Gleichwohl hat beispielsweise das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden, dass bei der Frage, ob eine Impfung bei einem Kind durchzuführen ist, die ständige Empfehlung der Impfkommission (STIKO) berücksichtigt werden muss. Insbesondere ist zu schauen, ob die STIKO die Impfung im Einzelfall empfiehlt oder nicht. Dabei spielen Vorerkrankungen des Kindes eine nicht unerhebliche Rolle.

Fazit:

Dementsprechend lässt sich im Ergebnis festhalten, dass eine Ablehnung einer Impfung eines Elternteils durch eine Entscheidung des Familiengerichts ersetzt werden kann. Das Gericht orientiert sich bei ihrer Entscheidung grundsätzlich an die Empfehlung der ständigen Impfkommission.

Bei weiteren Fragen zu der Thematik Coronaimpfung stehe ich Ihnen im Familienrecht in meiner Kanzle in Hannover zur Verfügung.

  Kategorie: Familienrecht
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