Der Vaterschaftstest: juristische Risiken und gesetzliche Grundlagen

Eine eigene Familie zu haben, das ist für viele Menschen der größte Wunsch: die heile Welt, in der man sich vertrauen und aufeinander zählen kann. Entsprechend schlimm ist es, wenn diese heile Welt zu zerbrechen droht, weil beispielsweise der Verdacht der Untreue besteht. In solchen Situationen wünscht sich wohl jeder eine schnelle klärende Antwort. Doch das ist meist nicht so einfach. Vor allem, wenn es um die Frage der Vaterschaft geht. Noch bis Anfang 2010 war es auch in Deutschland kein Problem, einen heimlichen Vaterschaftstest zu machen, und wenn die Befürchtung nicht eintraf, war das Familienglück erst einmal wieder gerettet, selbst wenn damit der Partner hintergangen wurde.

Allerdings hat sich die Gesetzeslage diesbezüglich drastisch geändert. Seit das Gendiagnostikgesetz am 01. Februar 2010 in Kraft getreten ist, können in Deutschland genetische Tests nur noch mit der ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Personen durchgeführt werden (§ 17 Abs. 1 GenDG).

Mit dem neuen Gesetz wurde die Beratungspflicht eingeführt. Eines der Grundprinzipien dieses Gesetzes beinhaltet das Recht auf Wissen, womit den Betroffenen das Recht zugesprochen wird, die eigenen genetischen Befunde zu kennen.

Sinngemäß heißt es in dem Gendiagnostikgesetz:
Personen, von denen eine Probe für die genetische Untersuchung zur Klärung der Abstammung entnommen werden soll, müssen über den Sachverhalt informiert worden sein und in die Untersuchung eingewilligt haben.

Für Minderjährige wird die Einwilligung bei dem Elternteil eingeholt, der die Vormundschaft hat, wobei es sich in den meisten Fällen um die leibliche Mutter handelt. Ein Vaterschaftstest ohne diese Einwilligung wird als Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Kindes gewertet.

Erfolgt die Untersuchung heimlich, wird diese als Ordnungswidrigkeit geahndet. Und diese Ordnungswidrigkeit kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro belegt werden (§ 26 Abs. 2 GenDG).

Doch selbst wenn ein saftiges Bußgeld keine abschreckende Wirkung zeigt, ist es unmöglich, in Deutschland ein Labor zu finden, das einen heimlichen Vaterschaftstest durchführt. Der Grund:

Auch medizinische Dienstleister machen sich beim Vaterschaftstest strafbar, wenn Sie das Gendiagnostikgesetz missachten. Sie müssen bei Zuwiderhandlung mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro rechnen. Deutsche Labore achten daher sorgfältig darauf, dass die Einverständniserklärungen aller Beteiligten vorliegen. Zudem müssen Labore, die Vaterschaftstests durchführen, seit Februar 2011 zur Qualitätssicherung nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert sein. Das bedeutet, dass die gesetzlich vorgeschriebene fachliche und organisatorische Kompetenz (Akkreditierung) die Qualität, Zuverlässigkeit und Sicherheit der DNA-Vaterschaftstests gewährleistet.

Unter welchen Voraussetzungen ist der Vaterschaftstest strafbar und keine Option für Personen, die dem deutschen Recht unterliegen?

Der heimliche Vaterschaftstest kann theoretisch auch heute noch durchgeführt werden. Länder wie Österreich, Holland oder Belgien werben damit. Auch wenn der heimliche Vaterschaftstest dort gesetzlich erlaubt ist und deren Labore keine Strafe befürchten müssen, ist das keine Option für Personen, die dem deutschen Recht unterliegen. Damit sind die Personen gemeint, die aus Deutschland stammen oder Personen, deren Lebensmittelpunkt in Deutschland ist, da sie hier einen festen Wohnsitz haben.

Sollte sich durch den heimlichen Vaterschaftstest ein Verdacht bestätigen und daraufhin ein Gerichtsverfahren angestrengt werden, ist dieser heimliche Test nicht rechtens und wird von deutschen Familiengerichten nicht als Beweis anerkannt. Im Gegenteil: Stellt sich heraus, dass es sich um einen heimlichen Vaterschaftstest handelt, kommt es neben dem Bußgeld zudem noch zu einer Anklage.

In diesem Zusammenhang ist auch das Fälschen der Unterschrift auf der Einverständniserklärung eine strafbare Handlung. Wer die Unterschrift fälscht, muss gemäß § 271 StGB „Mittelbare Falschbeurkundung“ mit einer Freiheitsstrafe oder, je nach Fall, mit einer Geldstrafe rechnen. Selbst der Versuch ist strafbar.

Ablauf eines Vaterschaftstests

Einen Vaterschaftstest machen zu lassen, ist nicht schwierig und das Ergebnis liegt meist schon nach einigen Tagen vor beziehungsweise erreicht den Auftraggeber nach einigen Tagen auf dem Postweg.

 

Für den Test werden lediglich Gewebeproben benötigt. Theoretisch kämen dafür viele Probearten in Betracht, wie beispielsweise Haare mit Haarwurzeln oder Fingernägel oder benutzte Gegenstände wie Zahnbürsten, Zigarettenstummel oder Taschentücher. In der Praxis ist es allerdings so, dass Abstriche der Mundschleimhaut oder Blutproben entnommen werden. Diese Art der Probenentnahme und Probenanalyse stellt die kostengünstigste Variante dar. Für alle anderen Gewebeproben sind aufwendigere Analyseverfahren notwendig.

Die Entnahme der Speichel- bzw. Blutprobe muss allerdings durch geeignete Personen erfolgen. Meist handelt es sich hierbei um medizinisches Personal, das gleichzeitig in der Funktion als Zeuge dafür sorgt, dass die Testergebnisse nicht manipuliert werden können. Als Zeugen werden in diesem Zusammenhang auch die Mitarbeiter des Jugendamtes bezeichnet.

Durch einen solchen Test kann die Vaterschaft mit hundertprozentiger Sicherheit ausgeschlossen werden. Bewiesen werden kann die Vaterschaft allerdings nicht mit derselben Sicherheit, da der Test einen statistischen Wert aufzeigt, der bestenfalls eine bis zu 99,9999%ige Wahrscheinlichkeit bestätigt. Das ist aber kein Problem, da die deutschen Familiengerichte zur Vaterschaftsfeststellung eine Wahrscheinlichkeit von 99,9 % anerkennen.

Was passiert, wenn der andere Elternteil die Zustimmung zum Vaterschaftstest verweigert?

Gemäß § 1598a BGB besteht ein “Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung“. Unter Absatz 1 wird aufgeführt, dass der Vater, die Mutter oder das Kind jeweils von den beiden anderen Beteiligten verlangen kann, dass diese mit einer schriftlichen Einverständniserklärung in eine genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen. Dabei muss allerdings sichergestellt sein, dass die Probe nach den anerkannten Grundsätzen der Wissenschaft entnommen wird.

Verweigert eine der beteiligten Personen die Zustimmung, kann diese auch durch einen gerichtlichen Beschluss erfolgen.

Über einen Rechtsanwalt Vaterschaftstest beim Familiengericht beantragen?

Wer die Zustimmung zum Vaterschaftstest beim Familiengericht beantragen möchte, muss sich an das Familiengericht wenden, das sich am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes befindet. Kommt es hier häufig zu einem Wechsel des Aufenthaltsortes, ist das Familiengericht der Mutter beziehungsweise des Vaters zuständig.

Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:

  • den Namen des rechtlichen Vaters, der Mutter und des Kindes (Verfahrensbeteiligte)
  • das Verwandtschafts- und Rechtsverhältnis zwischen den Verfahrensbeteiligten
  • die Angabe, dass es um die gerichtliche Zustimmung für den Vaterschaftstest geht
  • die Personalien des Antragsstellers oder der Antragstellerin

Das Familiengericht wird versuchen, eine Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Sollte dies allerdings nicht gelingen und kann die den Antrag stellende Frau dem Gericht glaubhaft versichern, dass es sich bei dem benannten Mann mit ziemlicher Sicherheit um den Vater handelt, wird das Gericht der Probenabgabe zustimmen.

Eigentlich liest man immer wieder, dass es nicht nötig sei, für den Antrag auf Zustimmung zum Vaterschaftstest einen Rechtsanwalt zu beauftragen. In den meisten Fällen stimmt das möglicherweise auch. Oftmals sind es allerdings die Folgesachen aus der Abstammungsuntersuchung (Vaterschaftstest), die einen anwaltlichen Beistand nötig machen, wie beispielsweise das Umgangsrecht, der Unterhalt sowie die Rechte und Pflichten von Eltern mit unterschiedlichen Nationalitäten wie beispielsweise der Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit des Kindes.

Gerade in Bezug auf Familiensachen ist es dann wichtig, sich von einem Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

Rechtsanwalt Vaterschaftstest – diese zwei Begriffe stehen in einem wichtigen Zusammenhang.

 

  Kategorie: Familienrecht
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